TÜV & Versicherungen

Lassen Sie sich (Sie als Mieter) beim einmieten von Unterhaltungsanlagen immer folgende Dokumente vom Vermieter vorlegen - am sichersten vor der Veranstaltung!

Für Bullriding, Karusell, Bungee Trampolin:
Ein gültiges TÜV-Protokoll sowie eine Betriebs-und Personenhaftpflichtversicherung. Siehe unten!

Bei einer Personen- oder Sachbeschädigung während der Veranstaltung, wird allenfalls der Mieter in die Haftung miteinbezogen, insofern der Vermieter diese Dokumente nicht besitzt..

Lieber Kunde: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Aus Sicherheit vor Dokumentenraub auf dieser Seite mussten wir z.T. abgelaufene Dokumente einfügen!
Die Originalen Policen von 2014 / 2015 werden dann dem Kunde vor der Veranstaltung vorgelegt.

TÜV Prüfungen bei Bullriding und Karussell Anlagen

Bullriding & Karussell TÜV Dokumente

TÜV Prüfungen bei Bullriding und Karussell Anlagen

bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung, Bern

bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung, Bern

Gerichtsentscheid bei Unfall auf Hüpfburg

Gerichtsentscheid bei Unfall auf Hüpfburg