AGB

Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend.

Aufträge
Aufträge können müdlich, per Fax oder E-Mail vereinbart werden. Die Vertragszusendung per Post, Fax oder E-Mail durch die Jolly Jump GmbH ist ausschliesslich die schriftliche Fixierung des Vereinbarten Vertrages und beinhaltet die bis dahin gemachten Vereinbarungen. Sollte dieser Vertrag nicht zustande kommen, ist ausschliesslich der Schriftweg per Fax oder Post ausreichend, indem eine Stornierung durch den Mieter ausgesprochen wird (siehe Rücktrittskosten) Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Jolly Jump GmbH besitzt eine gültige Betriebs und Personenhaftpflichtversicherung. Übernimmt der Mieter die Aufsichtspflicht haftet er für enstandene Schäden, Diebstahl oder Unfälle. Ein weiterverleih der Anlagen ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig. Der Mieter ist dem Vermieter für sämtliche Schäden an den Anlagen verantwortlich unabhängig davon, ob sie durch den Mieter, dessen Hilfspersonal oder Dritte entstanden sind. Die geliehenen Gegenstände sind mit sorgfallt zu behandeln. Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter übernimmt die Anlage-/en in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bez. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Anlagen wieder im selben Zustand wie ausgeliehen zurückgebracht wird - in diesem Falle entstehen keine weiteren Kosten. Die Anlagen müssen zum vereinbarten Termin vollständig zurückgebracht werden. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werdem dem verursachenden Mieter nachberechnet. Kann eine Vermietung aus Gründen höherer Gewalt ( Diebstahl der Anlagen, Wetterereignisse, nicht Termingerechte zurückbringung von gemieteten Anlagen, Grobfahrlässige Beschädigungen an den Anlagen durch einen Mieter oder Drittpersonen,) nicht stattfinden, wobei auch eine Vertragliche Weitervermietung unmöglich macht, kann der Vermieter in keiner Weise für allfällige Forderungen wie entgangene Werbung etc. belangt werden. Für Gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit das Amtsgerichtes 8610 Uster vereinbart.

Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag werden vom 14.-7. Tag vor Mietbeginn 50% der Vertragsumme vom 6. Tag bis Veranstaltungsbeginn 75% der Vertragssumme nach am Aufbauort begonnener Arbeit 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt.

Haftung & Betrieb
Bei aussergewöhnlicher Wetterbeeinflussung z.B. Schneefall, Sturm & Hagel, starker Regen, können beide Parteien 1 bis mehrere Tag vor der Veranstaltung miteinander Kontakt aufnehmen um die Lage zu besprechen ob geliefert werden soll oder nicht. Bei gegenseitigem Einverständnis kann der Mietvertrag annulliert werden ohne Finanzielle Kosten beidseitig. Jolly Jump übernimmt keine schön Wetter Garantie. Obwohl die meisten Anlagen mit Dach versehen sind muss vor allem bei Sturm aus Sicherheitsgründen die Luft abgelassen werden. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äussere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Sicherheit ist bei Jolly Jump vorrangig! Der Betrieb der Anlagen ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt.

Betreuung durch Jolly Jump
Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine Ebene freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äussere Sicherheit ( insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes ) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung der Anlagen bei. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Anlagen sind wenn eine Betreuung durch Jolly Jump stattfindet haftpflichtversichert. (Betreut der Mieter die Anlagen haftet er für entstandene Schäden, Diebstahl der Anlage oder Unfälle durch verschulden von nichteinhalten der Aufsichtspflicht. Es ist daher Ratsam den Versicherungsschutz vom Mieter früh abzuklären)!

Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Anlagen oder nach dem Aufbau in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Aufbau der Veranstaltung in bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Im Ausnahmefall durch struckturbedingte Probleme des Auftraggebers ist auch eine Rechnungsstellung möglich.